
Die bei der BaFin beschäftigte n und bestimmte von ihr beauftragte Personen, nach Fin DAG beauftragte Personen, nach KWG bestellte Aufsichtspersonen, nach KWG bestellte Abwickler sowie die im Dienst der Bundesbank stehenden Personen, soweit sie zur Durchführung des KWG tätig werden, dürfen die ihnen bei ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen Ta......
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